Kommt in Bremen die Cannabis Legalsierung

Tritt Bremen die deutsche Cannabis Revolution los?

Es klingt, als ob im kleinsten Bundesland das Licht am Ende des Tunnels aufginge

Millionen Menschen konsumieren in unserem Land Cannabis illegal. Gleichzeitig starren wir wie die Kaninchen gebannt auf unsere Bundesregierung und deren Gesetzgebung, in der Hoffnung, dass die Regierungsparteien endlich zur Vernunft kommen und den Gebrauch, Besitz, Verkauf, Anbau und die Einfuhr von Cannabis legalisiert. Diese Haltung ist typisch für eine parlamentarische Demokratie, in der sich der einzelne Bürger machtlos und vom politischen Gestaltungsprozess ausgeschlossen fühlt.

Cannabis Legalisierung per Umweg über den Bundesrat

Unsere Legislative ist so gestaltet, dass eine Legalisierung von Cannabis tatsächlich keinen anderen Weg nehmen kann als den von „oben“. Nur wenn der Bundestag ein Einsehen hat, macht der kiffende Bürger sich nicht länger strafbar. Dennoch können die Impulse für eine Cannabis Legalisierung durchaus aus anderen Richtungen als nur „Top-Down“ kommen – sie müssen es sogar.

Hierfür dienen zum einen Bürgerinitiativen und andere Formen direkter Demokratie. Zum anderen verfügen wir über ein staatliches Organ mit weitreichender Machtbefugnis, das viel zu selten aktiv für Anliegen wie die Cannabis Legalisierung genutzt wird: nämlich den Bundesrat.

Eines der primären staatlichen Organisationsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland ist sein Föderalismus, also die Gleichgewichtung von Bund und Bundesländern bei der Politikgestaltung. Die Bundesländer sind über den Bundesrat an allen Gesetzgebungsprozessen beteiligt. Was läge da also näher, zunächst mal als Bundesland Cannabis zu entkriminalisieren – in der Hoffnung, dass andere Bundesländer diesem Modell folgen und es so zu einer kollektiven Bewegung kommt, die die Bundesregierung irgendwann zum nationalen Standard machen muss?

Bisher hat das BfArm Bundesländern regelmäßig die Cannabis Legalisierung vermiest

Berlin hat diesen Versuch schon des öfteren vorgelebt, nicht nur bei der Legalisierung von Cannabis. Das Bundesland hat die „Fixerstube“ sozial akzeptabel gemacht und bietet generell ein wesentlich dichteres und legislativ weiter gefasstes soziales Auffangnetze für Drogenkonsumenten als der Rest der Republik.

Aber auch Berlin, genauer der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain, ist 2015 im ersten Anlauf mit seinem Versuch gescheitert, Coffeeshops als Modellversuch zu betreiben – gestoppt vom großen Bruder, genauer dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das den Antrag als „weder zulässig noch begründet“ erklärte. Es ist eindeutig: Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabis Legalisierung sind, Föderalismus hin oder her, bestenfalls kompliziert.

Coffeeshops bald in Bremen?

Auch „The Bulldog“, Amsterdams erster Coffeeshop, hatte harte erste Jahre

Doch anscheinend hat Berlin im letzten Jahr ein Umdenken bei den Bundesländern eingeleitet. Befeuert mag dies von den Erfahrungen jener US-Bundesstaaten worden sein, die Cannabis bereits legalisiert und sich so eine zusätzliche Steuer- und Tourismus-Einnahmequelle in Milliardenhöhe erschlossen haben, die Infrastruktur und soziale Projekte finanziert.

So gesehen macht es Sinn, dass ausgerechnet Bremen nun Cannabis legalisieren will

Bremen ist eines der ärmsten Bundesländer im deutschen Ländervergleich. Der Hanf ist eine unglaublich lukrative Pflanze, die nicht nur im Hinblick auf ihre psychoaktive Wirkung beliebt ist und deshalb Quelle merklichen Wirtschaftswachstums werden könnte. Wäre Bremen tatsächlich das erste Bundesland, in dem es zum freien Cannabis Verkauf käme, würde es innerhalb kürzester Zeit einen (wahrscheinlich für das Land selbst unvorstellbaren) Cannabis-Tourismus erleben. Die Cannabis-Branche selbst schafft sichere und gut bezahlte Arbeitsstellen für Menschen, die ungelernt sind oder auf dem ersten Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht Fuß fassen.

Natürlich werden diese monetären Aspekte einer Cannabis Legalisierung in Bremen nicht offen diskutiert. Aus Berlins Scheitern wird wohl jeder denkende Politiker auf Bundeslandebene mit dem Backen sehr kleiner Brötchen beginnen, wenn es um die Entkriminalisierung von Cannabis geht. Dennoch: Werden die Details des Antrags politische Praxis, würde Bremen insgesamt die liberalste Cannabis-Linie in Deutschland fahren, liberaler noch als Berlin mit seiner „bis zu 15 Gramm“-Regelung.

Gemäß den Kernpunkten des Antrags will Bremen

• auf eine Strafverfolgung verzichten, sollten bei einem Konsumenten nur geringe Mengen Cannabis gefunden werden
• den Führerschein bei Cannabisfunden nicht mehr direkt einziehen, sondern nur dann, wenn der Eigentümer auch wirklich berauscht gefahren ist
• Noch spannender, in meinen Augen: den privaten Anbau von einigen wenigen Cannabispflanzen zum offensichtlichen Eigenbedarf nicht länger strafrechtlich verfolgen, solange weder Kinder noch Jugendliche Zugang zu diesen Pflanzen haben (wobei sich die Frage stellt, wie dies gewährleistet werden soll und ob hier neue bürokratische Definierungsmonster drohen)
• einen Service einrichten, mit dem Konsumenten in Zukunft ihr Marihuana ohne Angst vor Repressalien auf Verunreinigungen und Streckmittel testen lassen können (Substanzanalyse)
• Möglichkeiten für wissenschaftliche Modellversuche ausloten, die die vereinfachte, kontrollierte Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen

Bremen Landtag

Der Bremer Landtag

Beschlossen hat dies die Bremer Bürgerschaft (so wird dort der Landtag genannt) im April diesen Jahres.

Eingereicht hatten den Antrag die SPD und die Grünen, die in Bremen als Koalition regieren. Beschlossen wurde er mit Unterstützung der Linken und der FDP. Die CDU verweigerte ihre Zustimmung aufgrund gesundheitlicher Bedenken; das Vorhaben „sei eine unverantwortliche Drogeneinstiegspolitik“.

Die Antragsbegründung ist kein Grundsatzentscheid, sondern politischer Eiertanz

Begründet wurde der Antrag zur teilweisen Legalisierung von Cannabis allerdings nicht, wie viele Aktivisten sich dies gewünscht hätten, mit der Einsicht in die verhältnismäßige Ungefährlichkeit des Hanf. Stattdessen erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kapptert-Gonther: „Bisher wird neunmal mehr Geld für die Strafverfolgung als für die Prävention ausgegeben. Dieses Verhältnis wollen wir umkehren. Denn Strafe schützt nicht vor Sucht. Die Verbotspolitik ist gescheitert“.

Ein pragmatischer und auf möglichst schnelle Durchsetzung bedachter Antrag kommt wohl um derartige diplomatische Taktik nicht herum. Der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Wilko Zicht, erklärte: „Mit der kontrollierten Cannabis-Abgabe an Erwachsene wollen wir Teile des Schwarzmarktes schwächen, die Justiz entlasten und mehr Geld für Suchtprävention einnehmen.“ Man wolle die Droge keinesfalls verharmlosen, aber einen neuen Ansatz im Gesundheitsschutz und zur Bekämpfung organisierten Verbrechens finden. Dann fügt er noch hinzu, „der Staat müsse die Kontrolle gewinnen“.

Dies ist ein typisch deutscher Ansatz, aus dem ein größeres Vertrauen in die Legislative denn in die ausgleichenden Kräfte des freien Marktes spricht. Auf ideeller Ebene sagt der Antrag also: Cannabis ist nicht harmlos, sondern im Gegenteil durchaus gefährlich – nur dass eine Kriminalisierung offensichtlich nicht dabei hilft, diese Gefahr unter Kontrolle zu bringen.

Bremen will sich an die Speerspitze einer Bundesländer-Initiative stellen

Für Cannabis-Aktivisten mögen durch solche Aussagen bestenfalls Minischritte auf dem Weg zur vollständigen Legalisierung von Cannabis gemacht werden – und doch sind sie juristisch wie politisch signifikant.

Denn dass Bremen mehr vorhat als nur die jetzt beschlossene Entspannung im eigenen Land, wird aus einer ebenfalls veröffentlichten Absichtserklärung klar. Das Bundesland will sich nämlich im Bundesrat für eine vollständige Legalisierung von Cannabis für Erwachsene bei kontrollierter Abgabe einsetzen – wohl wissend, so der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Wilko Zicht, dass dieser Antrag momentan noch keine Mehrheit im Bundestag finden würde.

Wahrzeichen Bremens

Wird Bremen das Colorado Europas?

Dennoch soll die Bundesratsinitiative schlussendlich eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) durchsetzen, wenn nötig auch am Widerstand des Bundestages vorbei. Allerdings hat dieses Modell der „kontrollierten Abgabe“ so seine Tücken und wird von vielen Cannabis Aktivisten kritisch gesehen; es entzieht Cannabis dem freien Markt und unterwirft seinen Handel einem streng vorgegebenen System, das aller Wahrscheinlichkeit nach verstaatlicht sein wird.

Zicht erläutert auch, dass Jugendliche in jedem mögliche Modell vom legalen Erwerb von Cannabis ausgenommen bleiben. Im Gegenteil sollen ein Großteil der eingesparten Justizgelder direkt in die Drogenprävention und Hilfe für Jugendliche fließen.

Bremens Polizeigewerkschaft und Staatsanwaltschaft sind noch skeptisch

Ganz reibungslos wird der Selbstläufer des kleinen Bundeslandes (natürlich) nicht ablaufen.

Welche praktischen Hürden sich aus den abweichenden Gesetzgebungen von Bundesgesetzen und Landesgesetzen ergeben, machte schon der Bremer Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Jochen Kopelke, klar. „Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Das heißt, wenn wir jemanden mit Cannabis erwischen, wird trotzdem weiter Anzeige erstattet“, sagte er deutlich.

Auch bei der Erleichterung hinsichtlich Fahrerlaubnis kann Bremen nicht machen, was es will. „Wir werden weiterhin Meldungen an die zuständigen Behörden schicken.“ sagt Kopelke. Das wäre die Fahrerlaubnisbehörde, die für die Eignungsfeststellung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verantwortlich ist – und in deren Augen bleibt Cannabisbesitz Drogenbesitz und Drogenbesitz ist ein Kriterium zur Eignungseinschränkung. Mit anderen Worten: Man wird aktenkundig, auch wenn es nicht zur Bestrafung kommt.

Natürlich ist Bremen sich seiner Beschränkungen bewusst. Im Antrag steht klar: „Die Richtung der Drogenpolitik in Deutschland wird in erster Linie durch Bundesgesetze bestimmt. Daher soll Bremen auf Bundesebene darauf hinwirken, dass Schutz und Prävention und nicht eine diesen Zielen zuwiderlaufende Repression im Vordergrund stehen. Die den Ländern verbleibenden Spielräume sollen in Bremen künftig konsequenter als bisher genutzt werden, um sich einer modernen Drogenpolitik anzunähern, die an Prävention statt an Repression ausgerichtet ist.“

„Spielräume“: Was heißt das in der politischen Praxis?

Das ist diplomatisch ausgedrückt. In der Praxis hat kein Bundesland die legislative Freiheit, eine Substanz oder einen Tatbestand zu legalisieren, die auf Bundesebene strafbar sind. Bremen kann nicht im Alleingang ein Gesetz umschreiben – in diesem Fall das zu einem straffreien Hanf-Eigentum zum Eigenbedarf. Gesetzeserlasse sind Bundessache.

Insofern bleiben Erwerb und Besitz auch geringer Mengen Marihuana also auch in Bremen illegal. Jedoch lassen es die Spielräume exekutiver Praxis zu, dass das Bundesland Konsum und Besitz von Cannabis strafrechtlich erst ab einer gewissen Grammzahl strafrechtlich verfolgt. Sprich, es geht hier um die Frage, wie viele Augen wie fest zugekniffen werden können – und zwar die der Staatsanwaltschaft, die wiederum eine Vorschrift für die Polizei erlässt.

Juristisch handelt es sich um eine Neuformulierung der Richtlinien zur Anwendung des § 31a Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Dort werden die oben zitierten Spielräume beim „Absehen von der Verfolgung“ abgesteckt: „Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.“

Alles hängt an der Definition der Mengenangabe „gering“

Entsprechend dem föderalistischen Gestaltungsprinzip gibt es keine bundeseinheitliche Festsetzung hinsichtlich der Definition von „gering“ und „geringe Menge“.

Also hat sich fast jedes Bundesland eine eigene Verordnung zurecht gebastelt. Ausnahmen sind Mecklenburg-Vorpommerns, wo die Staatsanwälte nach eigenem Ermessen entscheiden und, bis jetzt, eben Bremen. Das dort herrschende Rechts-„Vakuum“ macht es zusätzlich einfacher für die SPD und die Grünen, die neue Verordnung zu erlassen.

Demo zur Cannabis Legalisierung

Demo zur Cannabis Legalisierung in Bremen

Eine liberale Ausgestaltung der „Spielräume“ werden von anderen Bundesländern bereits praktiziert. Am großzügigsten sind in dieser Hinsicht Berlin (Sollgrenze liegt bei 10 Gramm, bis zu 15 Gramm können straffrei bleiben), Nordrhein-Westfalen (10 Gramm), Rheinland-Pfalz (10 Gramm) und Hessen, das insgesamt entspannter gegenüber Drogen vorgeht. Alle anderen Bundesländer lassen einen Besitz bis zu 6 Gramm (= zwei Konsumeinheiten) straffrei ausgehen. Ausnahme ist Thüringen. Dort wird generell restriktiver verfolgt und es wurden gar keine Grenzwerte festgelegt.

Im Falle Bremens sind es die bürokratischen Details, an denen eine ideologischer Dammbruch ablesbar ist. Denn während die Verordnungen auch der liberalsten Bundesländer ihren Staatsanwälten die Freiheit lassen, Verfahren einstellen zu „können“, „soll“ die Bremer Staatsanwaltschaft in Zukunft bei geringen Mengen die Füße still halten.

Wie hoch diese „geringe“ Menge sein wird, weiß noch niemand ganz genau. Ganz Optimistische diskutieren eine Festlegung von 30 Gramm, wie sie etwa im Cannabis Kontrollgesetzesentwurf der Grünen im Bundestag von 2015 vorgeschlagen werden.

Wird der Besitz von 30 Gramm Cannabis in Bremen künftig straffrei

Wird der Besitz von 30 Gramm Cannabis in Bremen künftig straffrei bleiben?

Die magische 30-Gramm-Obergrenze

Diese 30 Gramm haben aber ihre ganz eigenen Tücken. 2003 hatte das Landesparlament in Berlin schon einmal beschlossen, diese Gewichtsobergrenze zu setzen.

Doch die Berliner Staatsanwaltschaft verweigerte sich. Sie argumentierte, dass 30 Gramm getrockneter Hanf mit einem potenziellen Wirkstoffgehalt von über 25% bereits mehr als 7,5 Gramm reines THC enthalten könnten. Diese Menge wiederum ist nicht mehr „gering“, laut einem nach wie vor gültigen BGH-Urteil aus den frühen 1980ern, in dem es heißt: „Bei Haschisch ist der 3. Strafsenat von 500 Konsumeinheiten mit einem Wirkstoffgehalt von je 15 mg Tetrahydrocannabinol (THC) ausgegangen und hat demgemäß schon 7,5 g THC als nicht geringe Menge bezeichnet“ (3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs/ Urteil vom 18.07.1984 (3 StR 183/84)).

Es wird offensichtlich: Hier ist noch eine Menge juristischer Aufholarbeit zu leisten. Wahrscheinlicher ist deshalb eine Anhebung der straffreien Menge auf 15 Gramm. Wilko Zicht nennt übrigens noch einen anderen Grund für den im Bezug auf straffreie Mengen vage gehaltenen Antrag: „Wir hoffen, dass andere Bundesländer nachziehen. Deswegen haben wir in unserem Antrag an die Bürgerschaft manche Punkte weniger konkret gemacht“.

Wird die Grassroots-Revolution zur Cannabis Legalisierung wirklich im Bundesrat ausgetragen?

Dennoch, was hier zählt, ist der Wille, einer grundsätzliche Reformierung der Gesetzgebung in Richtung Legalisierung von Cannabis den Weg zu ebnen. Damit würden auch gleichzeitig unschöne andere juristische Praktiken der Garaus gemacht werden – wie etwa der Umnutzung des Verkehrsrechts als Quelle alternativer oder zusätzlicher Bestrafung von Cannabiskonsumenten. Hier drohen in vielen Bundesländern schon der Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg, wenn auch nur Relikte von THC in Körperflüssigkeiten gefunden werden – völlig unabhängig davon, in welchem Zustand der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle war.
Dieser sympathische Bottom-Up-Ansatz, in dem der Bundesrat eine treibende Kraft darstellen soll, statt (wie sonst leider sehr oft üblich, etwa im Falle von TTIP oder der Regulierung elektrischer Zigaretten) lediglich abzunicken, was ihm vom Bundestag vorgelegt wird, könnte eine pragmatische Chance sein. Der Bremer Senat will hierfür explizit ein Konzept entwickeln und der angestoßenen Bundesratsinitiative zugrunde legen, das „darlegt, welche Mehreinnahmen durch eine kontrollierte Abgabe zu erwarten sind“.

Ob eine derartige Reform von unten Erfolg haben kann, wird die Zukunft zeigen. Die vollständige Umsetzung des stattgegebenen Antrags in Bremen (also die Änderung der Verwaltungsvorschriften, die Kommunikation derselben an Staatsanwaltschaft und Polizei bis zur flächendeckenden Umsetzung durch die Exekutive) wird etwa ein Jahr dauern, meint Matthias Koch, Pressesprecher der Bremer SPD-Fraktion.

Weiterführende Links
Bremische Bürgerschaft
Hanfverband
Urteile

Bremen beschließt die Einstellung der Strafverfolgung von Cannabis Besitz

Bei einem Besitz von bis zu 15g Marihuana können die Behörden seit dem 1. April 2020 von einer Strafverfolgung absehen. Seit dem 1. April 2020 fallen bis zu 15 g Marihuana unter den Eigenbedarf und die Behörden können von einer Strafverfolgung absehen, wenn ersichtlich ist das es sich tatsächlich um Eigenbedarf handelt. Der Besitz und Handel von Marihuana bleibt jedoch grundsätzlich verboten und unterliegt auch weiterhin der Strafverfolgung.
Mit dieser Neuregelung des Paragrafen 31a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte entlastet und können sich mehr auf die Bekämpfung des Drogenhandels konzentrieren.

Die neue Regelung ist kein Freifahrtsschein

Wer mit einer Menge von bis zu 15g Cannabis von der Polizei erwischt wird muss zwar keine Anzeige wegen Drogenbesitzes mehr erwarten aber das Gras ist weg. Die Polizei beschlagnahmt das Gras, belehrt den Konsumenten über Drogenmissbrauch und übergibt es der Staatsanwaltschaft ohne weitere Verfolgung.

Die höchsten Grenzwerte für Eigenbedarf

Bremen hat damit neben Berlin die höchsten „geringen Mengen“ an straffreien Cannabis. Gefolgt von 10g Marihuana Eigenbedarf in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. In allen anderen Bundesländern gilt der Besitz von bis zu 6g Cannabis als „geringe Menge“ und wird behördlich nicht verfolgt.