Gibt es so etwas wie Passivkiffen?
Seitdem Marihuana in immer mehr Ländern als Medikament legal ist, kommt natürlich auch erneut die Frage auf ob es ein passives Kiffen gibt und wie sieht es mit Konsequenzen aus, wenn man ungewollt Marihuana über die Atemwege inhaliert.
Jeder weiß, dass bekifft Auto zu fahren nicht nur extrem gefährlich für sich und seine Umwelt ist, sondern auch den Führerschein kosten kann, wenn man von der Polizei angehalten wird. Doch wie sieht es aus, wenn man selbst nicht gekifft hat, aber in einem Raum saß, wo andere die Joints kreisen ließen? Kann man vom „Passivkiffen“ auch high werden? Und was ist, wenn die Polizei einen dann erwischt?
Die gesetzlichen Grenzwerte beim Konsum von Marihuana
Im Jahr 2005 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema „Bekifft hinterm Steuer“ auseinandergesetzt und in einem Beschluss festgelegt, dass die absolute Obergrenze, die sich bei einer Kontrolle finden lassen darf, bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter liegt. Jede Konzentration, die über dieser Grenze liegt, führt zu einem sofortigen Führerscheinentzug und anderen Unannehmlichkeiten (Geldbußen, Punkte in Flensburg etc.).
Grund für diese Entscheidung war die sich stetig weiter entwickelnde Technik, mit der der Drogenkonsum nachgewiesen werden konnte. Denn die neuesten Geräte sind so empfindlich, dass sie auch bei einem schon länger zurückliegenden Cannabis-Konsum anschlagen – und somit bei Kontrollen ungenaue oder gar falsche Ergebnisse rauskommen. Es konnte also gut passieren, dass man vielleicht vor zwei Wochen einen Joint geraucht hat, aber in der Polizeikontrolle gesagt bekommt, dass man bekifft gefahren sei. Die Obergrenze liegt übrigens immer noch sehr niedrig – am besten ist es also, wie beim Alkohol auch: Finger weg vom Steuer, wenn man Cannabis konsumiert hat, dann ist man immer auf der sicheren Seite.
Und kann man wirklich passiv bekifft sein?
Passivrauchen ist massiv schädlich, das hat die Wissenschaft schon vor Jahrzehnten erfolgreich nachweisen können. Doch gilt das Gleiche auch fürs Kiffen und Cannabis? Verschiedene Studien haben mittlerweile nachgewiesen, dass auch das Einatmen von Cannabis-Rauch dazu führen kann, dass sich THC-Reste im Blut finden lassen.
So weit, so gut, aber unter welchen Voraussetzungen wurden diese Studien und Versuche durchgeführt? Ein Blick lohnt sich, denn Rauch ist nicht gleich Rauch, und Versuch ist nicht gleich Versuch.
So wurden bei einer Studie fünf Teilnehmer, die sonst nicht Kiffen, in einen Kleinwagen gesetzt und die Luft im Fahrzeug bei geschlossenen Fenstern mit 6 abbrennenden Joints „verpestet“. Dabei wurden hinterher Cannabis-Rückstände von bis zu 6,3 ng/ml im Blut gefunden. Ein sehr extremes Szenario, das in der Realität wohl so niemals zustande kommen würde.
Ein Team der Uni Mainz und Uni Jena hat unter der Leitung von Forscher Jörg Röhrich versucht, einen realistischeren Ansatz zu finden: 8 Personen, die vorher noch nie mit Cannabis in Berührung gekommen sind, wurden in einen Coffeeshop in Maastricht (wo das Kiffen legal ist) gesetzt und mussten dort drei Stunden verbringen – während der normale Betrieb inklusive Kiffen weiterging.
Zusätzlich wurden 8 Gramm Gras im Aschenbecher abgebrannt, um Zeitspannen zu überbrücken, in denen der Laden leerer war. Zu „Hochzeiten“ kifften 25 Personen in dem knapp 84 Quadratmeter großen Schankraum des Coffeeshops.
Nach Ablauf der drei Stunden wurden die Teilnehmer des Experimentes untersucht, und bei keinem überstieg der nachgewiesene THC-Gehalt im Blut die 1,0 ng/ml.
Die Rechtssprechung ist strikt
Wird man mit kleinen Mengen Gras von der Polizei erwischt, hat es mittlerweile nur in den seltensten Fällen noch juristische Konsequenzen. Beim Kiffen hinterm Steuer sieht dies allerdings schon anders aus, denn hier wird eine wissentliche Gefährdung von Anderen in Kauf genommen. Dies ist auch der Grund, warum die Polizei und Staatsanwaltschaft in solchen Fällen besonders strikt und streng reagiert.
Und das gilt genauso auch, wenn man passiv gekifft hat. Erst im Februar machte ein Fall Schlagzeilen, in dem einem Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle eine größere Menge THC im Blut nachgewiesen wurde. Der Fahrer erklärte, dass er selbst zwar gelegentlich kiffe, aber an diesem Abend kein Cannabis geraucht habe. Allerdings habe er mit Kiffern gemeinsam in einem Raum gesessen.
Das Gericht ließ dies als Ausrede aber nicht gelten. Laut der Urteilsbegründung habe der Mann durch den Aufenthalt im gleichen Raum mit Kiffern eine bewussten Einnahme des Cannabis‘ in Kauf genommen (Az. 9 L 541/14).
Das Ergebnis: Der Führerschein war erstmal weg.
Ob passiv oder aktiv – Finger weg vom Steuer!
Generell gibt es eine ganz einfache Regel: wer kifft oder sich in einem Raum aufhält, in dem stark gekifft wird, sollte sich danach niemals ans Steuer setzen! Dann ist man sowohl rechtlich, als auch hinsichtlich des erhöhten Unfallrisikos immer auf der sicheren Seite! Vor allem sollte immer in Anwesenheit von Jugendlichen und Kindern darauf verzichtet werden um sie nicht der Gefahr des passiven Rauchs auszusetzen.