Mexikanisches Gericht legalisiert Privatanbau und Konsum von Cannabis
Diesen November hat Mexiko einen entscheidenden Schritt hin zur Legalisierung von Cannabis gemacht. Zuvor galt in Mexiko ein striktes Marihuana-Verbot, auch wenn Besitz und Konsum von geringsten Mengen seit 2009 nicht mehr strafbewehrt waren. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes könnte nun eine neue Strategie im Kampf gegen illegale Drogen einläuten, die in Mexiko jährlich Tausenden das Leben kosten – nicht durch Konsum, sondern durch die mit dem Handel verbundene Bandenkriminalität. Das Urteil hat außerdem eine breite Diskussionsfront eröffnet, die sich über alle lateinamerikanischen Staaten erstreckt, die jährlich Millionen in den Krieg gegen Drogen fließen lassen – viele davon in den Augen von Legalisierungs-Befürwortern völlig umsonst.
Mexikos Oberster Gerichtshof entschied, dass Einzelpersonen das Recht nicht abgesprochen werden dürfe, Marihuana für den Eigengebrauch anzubauen und zu nutzen. Zwar werden mit diesem Urteil bestehende Betäubungsmittelgesetze nicht außer Kraft gesetzt; aber die meisten mexikanischen Pro-Cannabis Aktivisten und Juristen sehen in der Entscheidung ein Signal für eine bevorstehende, sukzessive Dekriminalisierung von Cannabis im ganzen Land.
Seit Jahrzehnten wird die mexikanische Anti-Drogen- (und damit auch Anti-Cannabis-) Politik von den USA mit diktiert und auf Umwegen auch subventioniert. Der finanzielle und personelle Aufwand war und ist enorm; die Ergebnisse mager. Nach wie vor fluten Drogen aus Mexiko die USA – allerdings mit einer Ausnahme: In den Bundesstaaten, die den Verkauf von Cannabis legalisiert haben, also Colorado und Washington, sind die Preise derart gesunken, dass eine illegale Einfuhr sinnlos geworden ist. Mexiko selbst leidet nach wie vor unter der kontinuierlichen Welle von Gewalt, die mit den starken und rivalisierenden Drogenkartellen assoziiert wird.
Südamerika setzt sich insgesamt intensiv mit Drogenpolitik auseinander
Die Debatte um eine Legalisierung von THC-haltigem Hanf und einem Ende des Kiff-Verbots hat eine lange Tradition in Südamerika. Nachdem Kambodscha 1997 als letzter Staat Cannabis verboten hatte, war es eine lateinamerikanische Regierung, die Marihuana als erstes Land weltweit wieder legalisierte (viele Nutzer sind in dem Irrglauben, in Holland wäre das Kiffen und Handeln mit Dope durchgehend erlaubt gewesen; Tatsache ist jedoch, dass Cannabis dort bis heute offiziell illegal ist, der Handel mit Weed und der Konsum jedoch in der Praxis nicht strafrechtlich verfolgt werden).
2013 gab das uruguayische Parlament die Erlaubnis zum Anbau von bis zu sechs Pflanzen pro Privatperson. Grundsätzlich wäre auch der Verkauf von Cannabis-Medikamenten in Apotheken zugelassen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme scheitert es jedoch noch an der Implementierung der aus der Sicht der Regierung notwendigen staatlichen Kontrollen.
In Brasilien debattieren Politiker und Juristen bis hinauf zum Obersten Gerichtshof die Dekriminalisierung von Marihuana, Kokain und anderen Drogen. Bolivien gestattet traditionelle Verarbeitungs- und Nutzungsarten von Coca, nicht allerdings den Verkauf und Konsum von Kokain. Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos setzt sich besonders differenziert und öffentlich mit den vielen Paradoxien rund um restriktive Anti-Drogen-Perspektiven auseinander. 2015 verordnete die Regierung das Ende des Besprühens von illegalen Coca-Feldern mit giftigen Herbiziden. Diese von den USA verlangte und vielerorts angewandte Taktik bringt krebserzeugende Mittel auf die Pflanzen auf, die absterben sollen; allerdings werden die überlebenden Pflanzen oft dennoch geerntet und verkauft, mitsamt der karzinogenen Stoffe.
Zwar ist Santos nach wie vor ein Verbündeter der USA im Anti-Drogen-Krieg. Gleichzeitig weist er mit aller Schärfe auf die Ironie hin, dass der mächtige politische Partner von seiner und allen anderen südamerikanischen Regierungen weiterhin erwartet, arme Bauern für den Anbau von Marihuana zu bestrafen, während die Substanz gleichzeitig in den USA langsam legalisiert wird.
Ein Urteil im Sinne der Menschenrechte
Es werden auch diese Paradoxien gewesen sein, die das oberste mexikanische Gericht nun davon überzeugt haben, Cannabis teilweise zu legalisieren. Armando Santacruz, einer derjenigen, die den Fall vor Gericht gebracht haben, drückt es in seiner Begründung so aus: „Wir sehen dabei zu, wie unsere Landsleute getötet werden um der illegalen Produktion und des verbotenen Verkaufs eines Produktes willen, das dann in die USA verschifft wird, wo es legal ist“.
Zwar hat der mexikanische Cannabis-Import in die USA bereits jetzt nachgelassen, da die Legalisierung auch mit einer Nachfrage nach qualitativ hochwertigem und ursprungs-zertifiziertem Weed einher ging, das aus den USA selbst kommt. Gleichzeitig fallen die Preise enorm: Der Großhandelspreis für Marihuana ist in Mexiko von 100 $ auf weniger als 25 $ pro Kilogramm gefallen, seit legale US-Anbauer den Markt einnehmen. Mehr und mehr mexikanische Farmer spezialisieren sich deshalb stattdessen auf den profitableren Mohn-Anbau. Dennoch fließt der Nachschub aus dem Grenzland natürlich weiter.
Zwar ist Marihuana weniger in der öffentlichen Aufmerksamkeit als Kokain oder Heroin, wenn es um die mexikanischen Drogenkartelle geht. Tatsächlich aber setzen die Kartelle zwischen einem Drittel und einem Fünftel ihrer Umsätze mit dem Cannabishandel um. Der Drogenhandel in Mexiko macht insgesamt etwa 50 Milliarden Dollar im Jahr aus und repräsentiert damit 60% der nationalen Wirtschaft. Ein Drittel oder auch nur ein Fünftel dieser Einnahmequelle in den legalen Anbau und Handel auszulagern, würde einen essenzielle Schwächung der kriminellen Strukturen darstellen. Bewerkstelligen ließe sich dies konsequent allerdings nur mit einer gleichzeitigen flächendeckenden Legalisierung in allen nord- und südamerikanischen Bundesstaaten. Bis jetzt erlauben 23 US-Staaten und der District of Columbia das Verschreiben und den Konsum von medizinisch genutztem Marihuana; vier Staaten erlauben Cannabis in verschiedenen Graden als Genussmittel.
Das Urteil des mexikanischen Obersten Gerichtshofes stellt noch keinen derartigen Freifahrtschein aus. Es argumentierte auch nicht mit einer möglichen Eindämmung der Gang-Gewalt oder der illegalen Drogenexporte. Stattdessen basiert die 88-seitige Begründung auf den allgemeinen Menschenrechten und der Unvereinbarkeit der Illegalität eines offenbar wenig schädlichen Genussmittels mit dem Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung. Der Staat, so die Logik des Urteils, habe kein Recht, die Freizeitaktivitäten einzelner Bürger einzuschränken, solange diese erwiesenermaßen keinem Dritten schaden – was der Cannabisanbau und Genuss erwiesenermaßen nicht tun.
Widerstand von unten ermöglicht Präzedenzurteil
Was dabei erstaunt: Der Cannabis-Konsum in Mexiko ist traditionell sehr niedrig – und die meisten Mexikaner sind gegen eine umfassende Legalisierung. Regelmäßige Umfragen und Statistiken zum Drogengebrauch ergeben, dass nur etwa zwei Prozent aller Mexikaner überhaupt Cannabis konsumieren und das noch nicht einmal regelmäßig.
Verantwortlich dafür, dass der Oberste Gerichtshof sich überhaupt mit dem Fall beschäftigte, waren denn auch vier Mitglieder einer der aktivsten mexikanischen Vereinigungen zur Verbrechensbekämpfung, Mexico United Against Crime. Sie formierten sich zur Mexican Society for Responsible and Tolerant Consumption („Smart“) und beantragten ganz offiziell eine Lizenz bei der mexikanischen Drogenregulierungsbehörde – die erwartungsgemäß abgelehnt wurde. Ihr schon vorab geplanter Einspruch gegen diesen Bescheid führte sie seit 2013 durch mehrere Berufungsinstanzen bis zum Obersten Gerichtshof.
Dieser beschied mit vier gegen eine Stimme in ihrem Sinne: Die Kläger dürfen ab jetzt Marihuana für den Eigengebrauch anbauen und dann konsumieren, nicht aber mit den selbst angebauten Produkten handeln. Den Besitz und Konsum von geringen Mengen Marihuanas unter Verbot zu stellen, sei verfassungswidrig, so die Richter. Ebenso sei es nicht mit dem Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar, Privatpersonen den Anbau des Stoffes zum Eigenbedarf zu untersagen. Zwar sei Marihuana zweifelsfrei eine Droge. Angesichts der wissenschaftlich nachweisbaren Schäden aber sei das totale Verbot unverhältnismäßig.
Noch gilt das Urteil nur für diesen Einzelfall. Damit es zu einer vollständigen, für jeden Bürger gültigen Legalisierung von Marihuana in Mexiko kommen könnte, müsste das Gericht entweder in insgesamt fünf Fällen identisch entscheiden oder acht der elf Richter des gesamten Gerichtes müssten für eine generelle Gesetzesänderung stimmen. Wie nicht anders zu erwarten war, liegen dem Gericht auch bereits fünf weitere Petitionen vor. Die Chancen stehen rein rechtlich nicht schlecht: Ein vergleichbares juristisches Vorgehen hat soeben zu der Gesetzesänderung geführt, die das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Mexiko für verfassungswidrig erklärt.
Der wichtige erste Präzedenzfall ist nun zweifelsfrei geschaffen. Mexikos Präsident, Enrique Peña Nieto, sowie die Mehrheit des Parlaments, viele Beamte und Gesundheitsbehörden sehen die Entscheidung zwar sehr kritisch. Gesundheitsministerin Mercedes Juan López besteht darauf, dass der Gerichtsbescheid sich nur auf den Einzelfall beziehe, und „definitiv nicht die Legalisierung von Marihuana bedeute“. Dennoch: Regierung wie Behörden wollen die Entscheidung mitsamt der sich höchstwahrscheinlich nun ergebenden Folgeentscheidungen respektieren – und sie begrüßen sie offiziell als Diskussionsgrundlage für die Zukunft.
Vielleicht auch deshalb, weil das mexikanische Strafsystem und die Steuerkasse durch eine reformierte Gesetzgebung erheblich erleichtert würden. Bisher werden in Mexiko jedes Jahr Tausende allein wegen des Erwerbs und Konsums von Weed angeklagt und inhaftiert. Rechtsexperte schätzen, dass etwa 60% aller Drogendelikte, die mit Haftstrafen enden, den Verkauf von Marihuana involvieren. Die frei werdenden personellen und finanziellen Ressourcen könnten nun in die Bekämpfung der gewaltbereiten Drogenkartelle fließen.
Der mexikanische Senat genehmigt das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis
Update vom 19.11.2020
Der mexikanische Senat hat am 19.11.2020 ein umfassendes Gesetz zur Legalisierung von Marihuana für Erwachsene verabschiedet . Das anhängige Gesetz steht jedoch noch vor einigen Hürden, bevor die Türen für Geschäftsmöglichkeiten auf dem zweitgrößten Verbrauchermarkt Lateinamerikas vollständig geöffnet werden.
Der Gesetzentwurf wurde im Senat zur Abstimmung gebracht, wo er mit 82 Stimmen bei sieben Stimmenthaltungen und 18 Gegenstimmen erörtert und allgemein angenommen wurde. Das Land wurde vom Obersten Gerichtshof angewiesen, bis Mitte Dezember ein Gesetz zu verabschieden.
Mexiko wird nach Kanada im Jahr 2018 und Uruguay im Jahr 2013 das dritte Land sein, das Cannabis für Erwachsene legalisiert.
Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde und bevor ein Verkauf stattfinden kann, muss eine Cannabisagentur eingerichtet und sekundäre Regeln geschrieben werden.
Die aktuelle Fassung der Gesetzesvorlage regelt nicht medizinisches Cannabis, sondern nur Freizeitmarihuana und Industriehanf.
Mexiko genehmigte Mitte 2017 medizinisches Cannabis mit einer Reform seines Gesundheits- und Strafrechts.
Dieses Gesetz wurde jedoch nie ordnungsgemäß umgesetzt. Da Patienten keinen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten hatten, hatten Unternehmen effektiv keine Geschäftsmöglichkeiten.
Der Ausschluss von medizinischem Cannabis aus dem Geltungsbereich des aktuellen Gesetzes deutet darauf hin, dass in Kürze sekundäre Regeln erforderlich sein werden , um die Gesetzesänderungen von 2017 zu regeln.
Der Gesetzentwurf legt weiterhin großen Wert auf Nachhaltigkeit.
Für Geschäftslizenzen sieht der Gesetzesentwurf die Bevorzugung schutzbedürftiger oder marginalisierter Gemeinschaften vor.
Industrielle Verwendung – auch Hanf genannt – würde als nicht medizinische Verwendung von Cannabis mit weniger als 1% THC definiert.
Mexikos Gesetzesentwurf zur Legalisierung ist dagegen stark auf das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit, soziale Gerechtigkeit und Wiederherstellung des Friedens ausgerichtet.
Mexikos nächste Schritte sind:
- Genehmigung durch die untere gesetzgebende Kammer.
- Präsident Andrés Manuel López Obrador unterzeichnet das Gesetz, sofern er keine Einwände hat.
Mexiko schreibt heute Geschichte!
Update vom 30.06.2021
Am Montagmorgen, den 28.06.2021 hat der Oberste Gerichtshof Mexikos ein Gesetz aufgehoben, das den Konsum von Freizeit-Cannabis kriminalisiert. Das Urteil wurde mit 8:3 zugunsten der Entkriminalisierung von Freizeit-Cannabis gewonnen.
Dieses Urteil wurde erlassen, um Kartellgewalt zu reduzieren, die durch den illegalen Verkauf von Drogen geschürt wird.
Obwohl Cannabis bereits medizinisch legal war, reichte dies den Befürwortern nicht aus. Die Verwendung von medizinischem Cannabis ist seit 2017 legal.