Cannabis Legalisierung 2017 & Status Quo

 Legal HighGeht es nach dem Autor Rainer Schmidt und seiner Utopie „Legal High“ , sorgt unsere dann nach wie vor regierende Kanzlerin für eine vollständige Cannabis Legalisierung in 2019 – sehr zu Freuden des Finanzministers natürlich.

Aber auch in der Wirklichkeit sind wir (scheint es) von einer partiellen Cannabis Legalisierung nicht mehr weit entfernt: Bereits im Frühjahr 2017 will Gesundheitsminister Gröhe Cannabis als Arznei auf Kassenrezept für Schmerzpatienten in Deutschland zulassen. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, erklärte Gröhe bereits im Mai 2016.

Im Moment benötigen Patienten immer noch eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für eine medizinisch betreute und begleitete Selbsttherapie. Und vor allem: Die Kosten trägt in jedem Fall der Patient.

Nach der Gesetzesänderung soll das Cannabis nicht wie bisher nur in Pillenform, sondern ganz natürlich, als Cannabisblüten und Cannabisextrakt „in kontrollierter Qualität“ in Apotheken erhältlich sein.

Im Wortlaut der Regierung aus dem Juli 2016 hört sich das so an: „Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen, deren Leiden auf anderem Weg nicht gemildert oder behandelt werden können.“

Langfristig soll das Hanf hierfür unter staatlicher Aufsicht in Deutschland angebaut werden (wir berichteten). Doch noch ist es ein langer Weg, bis die beschlossene deutsche „Cannabisagentur“ ihre Arbeit aufnehmen kann. Bis die dafür notwendige Infrastruktur aufgebaut ist, wird der notwendige Medizinal-Hanf aus dem Ausland importiert. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn die Cannabisagentur in für Deutschland völlig untypisch schneller Weise steht; zu schmerzhaft ist der Abfluss von Geldern in andere, Cannabis anbauende Länder.

Getrocknetes GrasEine in verschiedener Hinsicht entscheidende Neuerung ist die an die legalisierte Vergabe von getrocknetem oder extrahiertem Cannabis geknüpfte „Begleiterhebung“. Diese wird von der Bundesregierung zur Bedingung für den Schmerzmittelbezug gemacht und soll dazu dienen, weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabis Arzneimittel zu gewinnen. Mit anderen Worten: Jeder in anderer Hinsicht nicht mehr therapierbare Schmerzpatient soll eine Linderung seines Leidens nur genießen können, wenn er sich gleichzeitig verpflichtet, an einer Studie teilzunehmen.

An sich ist an dem Wunsch natürlich nichts auszusetzen, mehr über die medizinische Wirkung des Hanf erfahren zu wollen und dafür möglichst viel kontrolliertes, belastbares Datenmaterial zu generieren. Ich frage mich nur, ob es menschenrechtlich und grundgesetzlich überhaupt möglich ist, eine solche Verknüpfung von Behandlung und Versuchsteilnahme herzustellen. Was wäre die umgekehrte Version: Jeder, der eine Teilnahme verweigert, bekommt auch keine Behandlung zugestanden? Liest man den neuen Gesetzentwurf, ist genau diese Konsequenz ableitbar.

Zunächst war außerdem vorgesehen, dass die Erhebung an die persönlichen Daten des Patienten geknüpft sein sollten. Gegen diese abstruse Idee hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats allerdings zu Recht ausgesprochen. Nun wird es zwar weiterhin eine kontinuierliche Datenerhebung geben, doch diese Aussagen zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen sollen dem BfArM von den behandelnden Ärzten anonymisiert übermittelt werden. Die Teilnahme an der „anonymisierten Begleitforschung“ ist allerdings nach wie vor Bedingung für eine Kassenerstattung der Kosten.

Medizin ja, Genussmittel nein

Marlene Mortler Herrmann Gröhe

Einer Meinung: Margeret Mortler und Hermann Gröhe

Zeitgleich mit den Ankündigungen von Gröbe, die Cannabis-Verschreibung einfacher zu gestalten (und damit einer immensen Einkommensquelle der Regierung den Weg zu ebnen) meldete sich natürlich auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Es sollte offensichtlich niemand auf die Idee kommen, hier würde sich eine Lücke in der No-Tolerance Politik des Bundes auftun.

„Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden“, erklärte Mortler. „Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“

Übrigens steht damit Frau Mortler nicht ganz alleine da: Etwas über 80 Prozent der Bundesbürger bejahen die Legalisierung von Cannabis 2017 für medizinische Zwecke, während „nur“ etwa 30 Prozent für eine Cannabis Legalisierung auf ganzer Linie und ohne Einschränkung sind.

Das es nicht mehr lange möglich sein würde, austherapierten oder chronisch kranken Patienten den preiswerten und einfachen Zugang zu Cannabis zu verwehren oder massiv zu erschweren, war spätestens nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im April 2016 klar. Es hatte erstmalig einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann den Cannabis-Anbau im eigenen Zuhause erlaubt, da diesem einerseits keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stand, andererseits aber die finanziellen Mittel fehlten, die teuren Cannabis-Pharmaka zu beziehen.

An sich ist das Verschreiben von medizinischem, pharmazeutisch aufgearbeitetem Cannabis bereits seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 legal. Es darf allerdings nur auf Schmerzpatienten angewandt werden, denen andere Therapiemethoden nachweislich nicht mehr helfen.

Selbstanbau

Selbstanbau im Kräutergarten

Das ist ein weitreichenderer Schritt, als es zunächst aussieht. Zum einen ist es ein Schlag ins Gesicht der Pharmaindustrie. Hier gestattet eine Regierungsinstanz einem potenziellen Konsumenten teurer Schmerzmittel die autonom gesteuerte Selbsttherapie – und entzieht ihn damit komplett dem Pharmamarkt. Diese Übereignung von Selbstverantwortung für das eigene Wohlergehen ist für deutsche Verhältnisse phänomenal; denn grundsätzlich tendieren wir stark zur Abgabe der Autorität über unseren Körper (und seine Leiden) an andere Autoritäten, nämlich Ärzte, und begeben uns so in die Abhängigkeit von Konzernen, nämlich der Pharmaindustrie.

Zum anderen war diese Erlaubnis zur privaten Zucht ein Zeichen dafür, wie vielschichtig eine mögliche Legalisierung von Cannabis 2017 aussehen könnte. Auch wenn etwa die freie Abgabe, also ein echter Markt nicht zugelassen würde, könnte die Regierung doch dem belgischen Beispiel folgen und etwa den Besitz einer einzigen Pflanze für den „Hausgebrauch“ deskriminalisieren. Damit ist er noch nicht erlaubt – aber es wäre ein Versuchsfeld, um die Konsequenzen einer generellen Lockerheit im Umgang mit Cannabis als Genussmittel zu beobachten.

Mit dem neuen Gesetz macht die Regierung allerdings ganz klar, dass der Eigenanbau ein Tabu bleibt :“Schwerkranke Menschen benötigen das Cannabis in einer standardisierten Qualität. Eigenanbau ist deshalb keine Alternative.“ sagt die Pressemitteilung zum Gesetzesentwurf.
Klar – bei einer so verhältnismäßig leicht zu züchtenden Pflanze wie Hanf und den vielen vorhandenen Erfahrungswerten durch Hobbyzüchter und deren Vernetzung könnten dem Staat Milliarden an Einnahmen durch die Lappen gehen, wenn alle Kranken Kleinbauern würden.

Natürlich sind wir momentan von diesem paradiesischen Kleinbauernzustand weit entfernt. Momentan werden noch staatsanwaltliche Ermittlungen (auf Steuerzahlerkosten) gegen Cem Özdemir eingeleitet, wenn dieser wie am 11. Oktober 2014 nach seiner Rede bei der Berliner Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Berlin geschehen, eine symbolische Hanfpflanze statt Blumen überreicht bekommt ( damals von Tibor Harrach, dem Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik).

Seit April 2016 haben Ärzte Cannabis deutlich öfter verschrieben

Özdemir mit CannabispflanzeZwar hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes keine Revolution in Richtung Cannabis Legalisierung in Deutschland ausgelöst, aber vielleicht ein Umdenken bei den Ärzten. In 2016 erhielten nämlich deutlich mehr Schmerzpatienten medizinisches Cannabis aus der Apotheke. In den ersten sechs Monaten in 2015 waren fast 40 Kilogramm verkauft worden: im Vergleich dazu stieg die Menge im ersten Halbjahr 2016 auf 61,8 Kilogramm.

Momentan besitzen in ganz Deutschland 779 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis, aus Krankheitsgründen Cannabis zu beziehen. Bis jetzt gibt es über die Gründe für die Anträge keine systematischen Datenerhebungen. Schätzungen besagen, es handele sich bei zwei Dritteln um Schmerzpatienten, der Rest wende es an bei Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), MS, Tourette-Syndrom und Appetitlosigkeit im Zusammenhang mit einer Chemotherapie.

Allerdings veröffentliche das Bundesgesundheitsministeriums diese Zahlen auch erst auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hin. Das ist ein gutes Zeichen, denn die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hängt keineswegs nur an einer Gesetzesänderung; sie ist auch eine kulturelle Frage. Eine Akzeptanz durch die Ärzteschaft kann ein wichtiger Baustein beim Aufbau einer gesamtgesellschaftlichen Toleranz sein.

Dass es keine Hypochonder oder simulierenden Altkiffer sind, die den nervenaufreibenden Prozess der Beantragung von medizinischem Cannabis auf sich nehmen, wird an einer erschreckenden Tatsache klar. Marlene Mortler (CSU) hatte ihrerseits schon einmal, im Februar 2015, angekündigt dass der Bezug von THC über den Arzt einfacher werden würde – doch nichts geschah. Seitdem sind bereits elf Patienten gestorben, bevor über ihren Antrag auf legalen Cannabisbezug entschieden wurde.

Jetzt melden sich die Apotheker zur Legalisierung von Cannabis zu Wort

Cannabis aus der ApothekeDie deutschen Apotheker begrüßen die Gesetzesinitiative zu ärztlich verordnetem Cannabis; sie haben sie selbst schon lange gefordert. Gleichzeitig geben sie einiges zu bedenken, wie auf dem im Juni 2016 veranstalteten „Symposium der Bundesapothekerkammer: Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen“ klar wurde. Ihre Bedenken haben sie auch in einem Dokument zusammengefasst, nämlich der Monographie „Cannabisblüten“ (herausgegeben von der Kommission Deutscher Arzneimittel Codex / Neues Rezeptur Formularium (DAC/NRF).

Zum einen ist wichtig, so die Bundesapothekerkammer (BAK), dass Patienten klare Gebrauchsanweisungen mit auf den Weg gegeben werden, wie Cannabis als Medizin konsumiert wird. Patienten dürften die Blüten nicht einfach in die Hand gedrückt werden: „Wir dürfen die Patienten mit der Anwendung nicht allein lassen“, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.

Zu wenig wird seiner Ansicht nach auch auf die Details der Verabreichung eingegangen. Denn: Erst Hitzeeinwirkung aktiviert die Cannabiswirkstoffe. Kiffen ist für Kiefer jedoch keine annehmbare „pharmazeutische Darreichungsform“, da dabei die Wirkstoffdosis unkontrollierbar ist (vom eventuell mitgerauchten Tabak ganz zu schweigen). Kiefer empfiehlt stattdessen Inhalation oder perorale Gabe der Blüten und Extrakte – damit ist die Verabreichung von Arzneimitteln über den Mund durch Schlucken gemeint. Für die Verarbeitung von Blüten eigne sich auch ein Dekokt, also ein durch Abkochen erzeugter wässriger Extrakt.

Brownies

Durchaus auch eine Form der „peroralen Gabe“: Pot Brownies

Zum anderen muss die pharmazeutische Qualität des Stoffs gesichert sein – was, wie Kiefer betont, den Eigenanbau durch die Patienten ausschließe. Diese Argumentation ist verständlich, denn jeder selbst angebaute Strauch bedeutet Hunderte Euro Verlust für die Apotheken.

Dass Cannabis zum Arzneimittel für die breite Masse werden könnte, bezweifelten so gut wie alle Teilnehmer des Symposiums. Allerdings berichteten auch viele Apotheker, dass es eine gesteigerte Nachfrage auch in Apotheken gäbe, und Kunden dort nicht selten um eine Erstberatung nachfragen.

Dann erklären die Apotheker, die sich bereits selbst informiert haben, wie das bürokratische Prozedere ab einer Gesetzesänderung laufen wird: Nach der ersten Verordnung von Cannabis als Medikament durch den Arzt muss die Erstattung vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkasse wiederum beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Behandlung erfüllt sind.

Kiefer kritisiert am bestehenden Gesetzesentwurf, dass eine Höchstabgabemenge von 100 Gramm Cannabisblüten pro Person für 30 Tage definiert wird, ohne dass die Cannabissorte oder, wichtiger noch, der Wirkstoffgehalt festgelegt würde. Kiefers Meinung nach sollte Cannabis als Medikament zwischen 3,3 Prozent bis 10 Prozent Wirkstoffgehalt aufweisen. Er will damit einen klaren Abstand zum, wie er es nennt, „Suchtbereich“ schaffen, was immer das auch sein mag.

Cannabis Verkauf in den USA

So kann sie auch aussehen, die Hanf-Apotheke – wie eine Mischung aus Disco und Hochsicherheitstrakt. Hier die Little Green Pharmacy in Denver, Colorado, wo was Ganze „Medical Cannabis Dispensary“ heißt.

Die erwähnte Monographie „Cannabisblüten“ (herausgegeben von der Kommission Deutscher Arzneimittel Codex / Neues Rezeptur Formularium (DAC/NRF) soll beim künftigen Umgang mit Cannabis als Medizin helfen (zum Selberlesen und Herunterladen siehe Link am Ende des Textes).

AussortierenDarin werden Kriterien wie der gewünschte THC- und CBD-Gehalt im Ausgangsstoff definiert, der Grad der Reinheit (der Stoff darf nicht durch fremde Bestandteile oder Pestizid- und Schwermetall-Rückstände verunreinigt sein) und der akzeptable Trocknungsverlust, muss ebenso wie der Cannabinol-Gehalt geprüft werden. Die Monographie geht von einer niedrigen therapeutischen Dosierung von zweimal täglich 5 bis 10 mg THC täglich aus, was je nach Pflanzensorte etwa 23 bis 80 mg der getrockneten Pflanze entspricht. 1 Gramm der Blüten, so wird geschätzt, werden etwa 20 Euro kosten werden. Alternativ und präziser wäre allerdings ein Preis basierend auf dem tatsächlichen THC- oder CBD-Gehalt.

Nun fordern die Kassen eine Ausleuchtung des Patienten

Grundsätzlich hat jeder Mensch ein (Menschen-)Recht auf die bestmögliche medizinische Behandlung. Die Krankenkassen jedoch haben bereits jetzt klar gemacht, dass sie dies im Falle der Behandlung mit Cannabis etwas anders sehen. Sie fordern eine Eingrenzung jener Patientengruppen, für die eine Anwendung überhaupt infrage kommen soll.

AbmessenDer GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, möchte Patienten mit dokumentiertem Substanzmissbrauch in der eigenen Biographie von der Behandlung mit Cannabis als Medikament ausschließen. Weiterhin „müsse aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden könne“ – und das, obwohl aufgrund der bisher ausgebliebenen Legalisierung von Cannabis noch überhaupt keine prognostischen Daten zu dieser Frage vorliegen können!

Natürlich liegt das Problem der Kassen ganz woanders als beim Wohl der Patienten: Die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nach neuer Art kann monatliche Kosten von bis 1800 Euro für die Kassen verursachen – wesentlich mehr, als die zugelassenen Arzneimittel Sativex & Co. generieren. Dass diese Kosten wiederum in keinem Vergleich zum selbst angebauten Hanf bei vollständiger oder auch nur teilweiser Legalisierung von Cannabis stehen, muss wohl nicht extra erwähnt werden.

Wird Cannabis ins medizinische Ghetto verbannt?

CannabinoidDoch mit der Vereinnahmung des Cannabis durch Bund und Pharmabranche gehen auch Gefahren einher. Kritiker etwa sagen, dass es sich hier mitnichten um einen weiteren Schritt zur vollständigen Legalisierung handelt, sondern vielmehr um eine Gettoisierung des Cannabis in die Hände der Medizin. Ein Anzeichen dafür, dass es sich hierbei nicht nur um Schwarzseherei handeln könnte, ist eine weitere brandneue Entwicklung.

Zum 1. Oktober wurde nämlich der weniger bekannte, aber umso wertvollere Inhaltsstoff der Hanfpflanze „Cannabidiol (CBD)“ in die Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgenommen. Nun unterliegt CBD damit zumindest als Medikament der grundsätzlichen Verschreibungspflicht.

Ob dies allerdings auch für andere Produkte gilt, die nicht als Arzneimittel, sondern etwa als Lebensmittelzusätze angeboten werden, aber dennoch CBD enthalten (wie es etwa vergleichbar auch bei Zink oder bestimmten Vitaminen der Fall ist), ist noch unklar. Wichtig ist jetzt nur für Hersteller, an CBD-Produkte keinesfalls mehr Heilversprechen oder medizinische Anwendungsempfehlungen zu knüpfen, wenn sie frei und außerhalb von Apotheken verkauft werden sollen.

Keine Sorge: Konsumenten begehen keinesfalls eine Straftat, wenn sie CBD in welcher Form auch immer nachweislich zum Eigenverbrauch rezeptfrei erwerben oder besitzen. Nur wenn ein Verdacht auf Weiterverkauf besteht, könnte man gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.

Bietet das neue Gesetz doch ein Schlupfloch zur Legalisierung von Cannabis in 2017?

 Dekorativ überklebte Ampelanlage in Düsseldorf

Demo Düsseldorf

Pro-Hanf-Demo in Düsseldorf

In Düsseldorf hat der besonders findige Stadtrat im Sommer 2015 mit eindeutiger Mehrheit beschlossen, den Cannabis-Verkauf zu legalisieren. Nun will er das neue Bundesgesetz zur Umsetzung seines Planes nutzen. Das Gesundheitsamt soll hierfür die Genehmigung zu einer wissenschaftlichen Studie vom Bundesinstitut für Arzneimittel bekommen. Die daraufhin registrierten Teilnehmer könnten dann als erste Cannabis legal kaufen. Fallen die Studien-Ergebnisse positiv aus, soll man Cannabis ab 18 legal und rezeptfrei in Düsseldorfer Apotheken kaufen können.
Zwar hat das Bundesinstitut für Arzneimittel einen vergleichbaren Berliner Antrag abgelehnt – wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch mit Hilfe der wissenschaftlichen Studie will das Gesundheitsamt Düsseldorf nun eine mögliche eine Lücke in eben diesem Gesetz ausgemacht haben und gleichzeitig die neue „Studienfreudigkeit“ des Bundes beim Thema Cannabiskonsum ausnutzen. Tenor: Nur unter Bedingungen freier Nutzung könnte man wirklich herausfinden, welche Auswirkungen der legale Verkauf auf Konsumenten, Stadt und Gesellschaft hat. Wie wahr! Vielleicht wird ja doch noch etwas aus der Cannabis Legalisierung 2017, wenn auch auf verschlungenen Wegen.

Jamaika – Cannabis Legalisierung – Umfragen

Laut Forsa-Umfrage  berichtet Spiegel Online wollen 63% der Bevölkerung keine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel.  Parallel zu der Forsa-Umfrage läuft auf RTL NEXT eine online Umfrage ob Hasch legalisiert werden soll. Hier stimmen interessanterweise am 14.11.2017 78,95 % mit ja.

RTL NEXT Online Umfrage Hasch legal

Damit stellt sich die spannende Frage warum die Meinungsumfragen in total entgegengesetzte Richtungen verlaufen.

FORSA

Während die Forsa Umfrage eine Auswahl von 1000 Teilnehmern hat mit einer Quote von 70% Frauen, 72% ältere Menschen ab 60 Jahren, reflektiert diese Umfrage die deutsche Gesellschaft nur stark eingeschränkt.

RTL NEXT

Dagegen spiegelt die laufende Online Umfrage von RTL eine ganz andere, eher der realen Gesellschaft entsprechend wieder, so müsste man meinen.

Fazit

Die Forsa Umfrage stellt den politischen Willen der CDU/CSU dar sonst hätte man bei den Teilnehmern mehr Wert auf eine ausgewogenere Stichprobe gelegt.

Jamaika

Die Union muss der FDP und den Grünen etwas anbieten. Dies könnte die Legalisierung von Cannabis sein. Grundsätzlich ist die Union dagegen, aber die Pro Stimmen werden lauter und mehr. Eine Freigabe wäre ein öffentlichkeitswirksames Zugeständnis für FDP und Grüne.

Es scheint als wenn die Legalisierung von Marihuana mit Jamaika möglich ist berichten bento und die Zeit. Ausreichende Argumente für eine Legalisierung sind vorhanden.

GroKo und die Cannabis Legalisierung

Bei einer neuen großen Koalition zwischen SPD / CDU /CSU ist eher ein „Weiter so“ wie in der Vergangenheit zu erwarten. Das konservative Denken und die verknöcherten Strukturen, insbesondere bei den Christdemokraten, werden den Wunsch nach einer Liberalisierung von Cannabis als Freizeitangebot mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Alle die auf den Wegfall von Strafverfolgung und einer Gleichbehandlung wie bei Alkohol gewartet haben werden sich erneut um weitere 4 jahre gedulden müssen.

[wbcr_snippet]: PHP snippets error (not passed the snippet ID)