Cannabis, seine vielfältigen Produkte und die rechtlichen Bedingungen

Cannabis, seine vielfältigen Produkte und die rechtlichen Bedingungen

Der Vertrieb mit verschiedenen CBD-Produkten hat sich in Deutschland zu einem wahren Boom entwickelt. Der Wirkstoff aus der Cannabis-Pflanze wird in gut sortierten Apotheken und im Internet vornehmlich als Öl angeboten. Den verschiedenen Produkten mit dem Wirkstoff CBD werden zahlreiche Wirkungen zugeschrieben. Was ist aber wirklich dran am legalen Handel mit Cannabis und wie sind die rechtlichen Bestimmungen?

CBD-Produkte haben keine Zulassung als Lebensmittel

Die Abkürzung CBD steht bei den modernen Hanfprodukten für den Wirkstoff Cannabidiol. Der Wirkstoff wird in einem aufwendigen Destillationsverfahren aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen. Ein hoher Anteil befindet sich in den Blättern und in den Blüten der Pflanze. Die Phytocannabinoide der Pflanze werden unter hohem Druck verdampft und dann als Destillat aufgefangen. Die dadurch gewonnene Flüssigkeit ist besonders rein und hat eine hohe Konzentration. Das gewonnene Cannabidiol wird danach mit einem Öl gemischt. Hochwertige CBD-Öle enthalten ausschließlich ein biologisch gewonnenes Hanföl. Weitere rezeptfreie Cannabis Produkte im Handel und im Internet sind zum Beispiel:

  • Kapseln
  • Kaugummis
  • Cremes und Salben
  • Tee

In Deutschland werden die Produkte mit den magischen drei Buchstaben CBD als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit Arznei verwechselt werden. Anders als Hanföl oder Mehl aus den gepressten oder gemahlenen Samen dürfen die CBD-Produkte aber ohne Zulassung nicht als Lebensmittel verkauft werden. In vielen Bundesländern und am Europäischen Gerichtshof sind zur Zeit Gerichtsverhandlungen anhängig und es wird auf Entscheidungen gewartet.

Für Deutschland und Europa haben CBD-Produkte bisher keine Zulassung

Die WHO bescheinigt dem Wirkstoff Cannabidiol, dass die Einnahme unbedenklich ist und keine Suchtgefahr besteht. Trotzdem ist der Wirkstoff in Lebensmitteln und in Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland und in der EU nicht zugelassen. Momentan prüft die Europäische Union etwa 50 Anträge auf Zulassung. Bis diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, dürfen diese als Novel Food bezeichneten Produkte nicht im Handel angeboten werden. Werden die CBD-Produkte dann nicht als Lebensmittel eingestuft und tragen die Bezeichnung Arznei, kommen sie überhaupt nicht in den normalen Handel. Die Kommission der EU, die diese Produkte prüft, wird bei ihrer Arbeit von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt. Von einer Antragstellung bis zu einer Zulassung vergehen in Europa etwa 15 Monate. Als Vorreiter gelten Länder wie Kanada. Cannabis und Cannabis-Produkte haben besondere Kennzeichnungen und sind für Erwachsene seit 2018 zugelassen.

Viele Produkte aus Hanf sind nicht nach dem BtMG eingestuft

Der Umgang mit Produkten aus Hanf ist in Deutschland und in vielen Ländern der EU weiterhin sehr schwierig. Allerdings sind Lebensmittel, die aus Hanf hergestellt werden, wie Öle, Brot, Bier oder auch Schokolade nicht nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) eingestuft. Das gleiche gilt auch für Produkte aus Hanf, die in der Europäischen Union aus einem zertifizierten Saatgut hergestellt werden und weniger als 0,2 mg Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Sind in den Lebensmitteln allerdings Cannabinoide enthalten, sind sie nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als unsicher einzustufen.